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Immobilienrecht

Das Immobilienrecht steht als Oberbegriff für die Rechtsbereiche, bei denen entweder der Erwerb oder die Umgestaltung einer Immobilie oder deren Nutzung im Vordergrund stehen.

Bei dem Erwerb von Immobilien spielen Grundstückskauf- und Bauträgerverträge, sowie öffentlich-rechtliche Belange (z.B. Umweltschutz) eine entscheidende Rolle. Bei der Nutzung von Immobilien stehen dagegen Kauf- und Mietverträge im Vordergrund.

Maklerrecht

Aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen im Bereich des Maklerrechts (MaBV, Preisangabenverordnung, GwG, TDG, BGB, Standesregeln für Makler und Hausverwalter, Wettbewerbsregeln für Immobilien-, Hypotheken- und Finanzmakler), aber auch wegen der mannigfaltigen Rechtsprechung ist anwaltliche Unterstützung oftmals notwendig, um sein Recht auch tatsächlich durchzusetzen.